Die Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Ihr Hörgerät.
Sind die Hörgeräte wirklich kostenlos?
Ja, bis auf die gesetzliche Zuzahlung von 10 EUR pro Gerät. Da in der Regel beide Ohren mit einem Hörgerät versorgt werden, sind also 20 EUR Zuzahlung fällig. Den Rest übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen.
Hörgeräte zum Nulltarif erfordern eine ohrenärztliche Verordnung. Mit dem Rezept Ihres Ohrenarztes kommen Sie dann einfach zu uns.
Wie gut sind Hörgeräte zum Nulltarif?
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen derzeit 741 EUR pro Hörgerät dazu. Zu diesem Preis erhalten Sie ein gutes Hörgerät mit den wichtigsten Ausstattungsmerkmalen. Sie entscheiden selbst, ob Ihnen dieses Hörgerät ausreicht oder ob Sie mehr Komfort wünschen. Wir bieten insgesamt 5 verschiedene Komfortstufen.